Die
Kostenbeiträge in der Kindertagespflege wurden seit Beginn 2020 den
Elternbeiträgen in den städtischen Kindertagesstätten angeglichen,
um eine Gleichbehandlung für das gesamte Angebot in der Stadt
München zu erreichen und damit Münchner Familien finanziell zu
entlasten.
Die Elternbeiträge nach § 23 SGB VIII werden ab 01.01.2020 von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe gemäß der neuen Kostenbeitragssatzung erhoben.
Wie bisher besteht die Möglichkeit für Eltern gemäß § 90 SGB VIII einen Antrag auf Erlass des Kostenbeitrags bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe zu stellen.Die neuen Beiträge sind nach Buchungsstufen gestaffelt und monatlich fällig.
Für den Betreuungsumfang von 36 Std/Woche,
wie es meine Betreuungszeit umfasst,
bedeutet dies eine Beitragszahlung von 79 Euro/mtl.
Die Betreuungszeiten sind:
Montag: 8:00-17:00 Uhr
Dienstag: 8:00-17:00 Uhr
Mittwoch: 8:00-17:00 Uhr
Donnerstag: 8:00-17:00 Uhr
Windeln sind mitzubringen.
Wenn ich Sie von den Vorteilen der Kindertagespflege und auf die Betreuung Ihres Kindes durch mich neugierig machen konnte, freue ich mich Sie bei einem persönlichen Termin in meiner Kindertagespflege kennenzulernen.
Sie können sich selbstverständlich gern nach Absprache ein persönliches Bild von uns machen.
Schön wäre es, wenn auch Ihr Kind beim ersten Besuch dabei ist.